Der Pferdezucht-Blog Teil 6: Die Eintragung der Zuchtstute

Als Mitglied in einem Zuchtverband kann man seine Stute, mit der man züchten möchte, als Zuchtstute in das so genannte Zuchtbuch eintragen lassen. Dieser Vorgang wird auch Stutbuchaufnahme genannt. Im Alter von drei Jahren ist dies frühestens möglich und muss spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens geschehen. Man kann seine Stute also gemeinsam mit dem ersten Fohlen beim Zuchtverband auf einer Stutenschau vorstellen, damit sie eingetragen wird. Was auf einer Stutenschau genau geschieht, erfahrt ihr übrigens im nächsten Teil des Pferdezucht-Blogs. Die Zuchtverbände führen meist mehrere Stutbücher oder Abteilungen, beispielsweise das Stutbuch I und das Stutbuch II sowie einen Anhang, in die die Stuten je nach Abstammung und Qualität eingetragen werden können. Ohne eine Eintragung der Stute erhält das gezüchtete Fohlen keine Papiere. Der Züchter kann seine eingetragenen Zuchtstuten beim Zuchtverband an- und abmelden, sodass die Gebühren nur für aktive Zuchtstuten berechnet werden. Ansprechpartner für die Eintragung einer Zuchtstute sind die entsprechenden Zuchtverbände.