Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsordnung

Alle Vertragspartner und Einstaller erkennen die aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu den im individuellen Vertrag aufgelisteten Bedingungen an:

 

I Pensions- und Zahlungsvereinbarungen, Provision

Die Pension von Fohlen, Aufzucht-, Zucht-, Beritt- sowie Verkaufspferden erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Eigentümers, sofern keine (anteilige) Pensionskostenübernahme im Falle einer Nutzungsüberlassung für Zuchtstuten vereinbart wurde. 

Kündigungsfristen für unsere Pensionsställe betragen in der Regel 3 Monate zum Monatsende (mit Ausnahme der Pension von Saugfohlen, diese beträgt je nach Entwicklungsstand mindestens 5 Monate bei Fuß der Mutter).

Pensions-, Hufschmied-, Transport- und Tierarztkosten sowie eventuell weitere vereinbarte zusätzliche Leistungen (wie Pflege und Bewegung oder Beritt) werden, zum Teil durch Dritte, in Rechnung gestellt.

Eine Abrechnung kann monatlich oder jährlich erfolgen und wird individuell vereinbart.

Fohlen sind ab der Geburt für den erhöhten Futter- und Serviceaufwand (Bewegung und Herausbringung, Vorstellung bei Schmied und Tierarzt) aufpreispflichtig.

Im Geburtsmonat wird eine Pauschale für die Geburtshilfe und die Geburtsüberwachung berechnet.

Aufzuchtgruppen werden im Alter von ca. 6 Monaten (meist im Oktober) zusamnengestellt. Die Aufzucht erfolgt in Gruppen bis zum Alter von zwei/drei Jahren (sofern nicht anders vereinbart), danach zu zweit oder einzeln in Boxen. 

Um die Gruppenzusammensetzungen beständig zu lassen und Verletzungen zu vermeiden, ist davon abzusehen, bestehende Zusammensetzungen zu wechseln. Außer in absoluten Ausnahmefällen ist eine Aufzucht ab dem 7. Lebensmonat folglich bis zum vollendeten dritten Lebensjahr verbindlich. In absoluten Ausnahmefällen gilt bei Aufzuchtpferden im Alter von 7 Monaten oder 3 Jahren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, sofern die Aufzucht (z. B. durch Verletzung) nicht eingehalten werden kann. 

Kündigungen von Aufzucht-, Zucht-, Beritt- sowie Verkaufspferden werden nur nach vollständiger Bezahlung offener Posten (z. B. Kaufpreis) entgegengenommen. 

Sofern eine Ratenzahlung für einen Kaufpreis vereinbart wurde, bleibt das in Ratenzahlung bezahlte Pferd bis zur vollständigen Bezahlung in der Obhut des Züchters bzw. Fohlenglück. Die Kündigung der Pension ist frühestens einen Monat nach Beendigung der Ratenzahlung oder vollständigen Bezahlung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Pensionskosten haben Vorrang vor Ratenzahlungen, das bedeutet, dass bei verminderter Bezahlung zunächst die Pension und weitere Auslagen (z. B. für Tierarztkosten) verrechnet werden.

Als Haltungsformen differenzieren wir Boxenhaltung mit täglichem Paddock-/Weidegang (zum Teil in Gruppen), Laufstallhaltung in Gruppen mit Paddock-/Weidegang sowie Weidehaltung (24-Stunden-Weide) im Herdenverband. 

Zur Pension und Versorgung der Pferde gehören die Bereitstellung einer entsprechenden Box, eines Laufstalles, Paddocks und Weide, der ständige Zugang zu frischem Wasser (außer während eines kurzen Paddockganges), tägliches Einstreuen und regelmäßiges Misten der Box oder des Laufstalles (außer bei Weidehaltung) sowie die Gabe von Kraft- (außer bei Weidehaltung) und Mineralfutter sowie die Verabreichung Wurmkuren in vereinbarten Abständen. Die Vorstellung bei Hufschmied und Tierarzt sowie das Herausbringen und Hereinholen von Weide und Paddock sind mit Ausnahme von Fahrten zur Verbringung auf die Sommerweiden im monatlichen Pauschalpreis, der für die ganze Saison (Oktober bis September des Folgejahres) berechnet wird, inkludiert. 

Zusätzlich zur Pension und Versorgung können weitere aufpreispflichtige Leistungen wie Pflege, Beritt/Training usw. individuell vereinbart werden.

Bei Besuchen ist die Stallordnung im Pensionsbetrieb zu beachten.

Bei einem mehr als einmonatigem Zahlungsverzug behält sich FOHLENGLÜCK ein sechswöchiges Sonderkündigungsrecht für die Pension vor.

Eine aktuell gültige Preisliste kann jederzeit eingesehen werden und wird regelmäßig auf dieser Webseite veröffentlicht.

Pensions- und Berittvereinbarungen können auch (fern-)mündlich vereinbart werden, eine Kündigung erbitten wir schriftlich.

Vermarktungskosten/Provision: Für die Vermarktung durch uns oder die Verbringung auf Auktion entstehen Provisionskosten in Höhe von 10% des Verkaufspreises zuzüglich zu Tagegeldern, Transport- und Vorbereitungs-/Vorführkosten.


 

II Eigentums- und Gefahrenübergang bei Wunschfohlen und Verkaufspferden, Obhutvereinbarung

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Pferd das in der Obhut des Züchters bzw. Fohlenglück. Der Gefahrenübergang mit Vertragsschluss.

 

III Nutzungsüberlassung von Zuchtstuten

Wir züchten nicht nur mit unseren eigenen Stuten, sondern nehmen auch Stuten zur Verfügung in Form einer Nutzungsüberlassung zur züchterischen Nutzung. Demnach ist FOHLENGLÜCK als Nutzer für den vereinbarten Vertragszeitraum der Besitzer der zur Verfügung gestellten Stute und übernimmt deren Betreuung und das Zuchtmanagement, trifft alle relevanten Entscheidungen für dieses Tier und stallt es auf seinen Namen und seine Rechnung ein. Vertraglich geregelt wird individuell die Kostenverteilung zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer/Besitzer (FOHLENGLÜCK). Betreuung, Versorgung und Einstallung darf ausdrücklich auch durch oder bei Dritte(n) erfolgen. 

 

IV Decksaison und Besamungsbedingungen

Die Besamungen der Stuten werden zwischen dem 1.2. und dem 1.8. eines jeden Jahres durchgeführt. Für TG-Sperma und Embryonentransfer sowie OPU-/ICSI-Verfahren können abweichende Besamungszeiträume vereinbart werden. Tupferproben und Voruntersuchungen können mit Gültigkeit für das gesamte Kalenderjahr ab dem 1.1. durchgeführt werden.

 

V Ratenzahlung

FOHLENGLÜCK akzeptiert (sofern im Vertrag vereinbart) Ratenzahlungen. Diese sind jeweils wie im Vertrag aufgeführt oder spätestens zum 15. eines jeden Monats auf das Konto von FOHLENGLÜCK zu überweisen oder per Lastschrift einziehen zu lassen. FOHLENGLÜCK darf die Ratenzahlungsvereinbarung kündigen, sollten mehr als zwei Raten rückständig sein, womit die vereinbarte Zahlung sofort fällig wird.

 

VI Veterinärmedizinische Versorgung, Hufschmiedvorstellung, Anschaffungen

Der Eigentümer oder Käufer des Pferdes erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass (im Normalfall nach Abspache, im Notfall jedoch ausdrücklich auch ohne Absprache) ein Tierarzt auf Kosten des Eigentümers/Käufers hinzugezogen werden kann. Auch der Verbringung in eine tierärztliche Klinik wird auf eigene Rechnung seitens des Eigentümers/Käufers zugestimmt, sofern kein schriftlicher Widerspruch vorliegt.

Durch Fohlenglück werden regelmäßige Tierarzt- und Hufschmiedtermine, deren Kosten vom Eigentümer/Käufer zu tragen sind, organisiert.

Anschaffungen wie Halfter usw. werden durch Fohlenglück organisiert und in Rechnung gestellt oder sind durch den Eigentümer oder Käufer zu beschaffen. 

 

VII Haftung und Versicherung

FOHLENGLÜCK übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, insbesondere nicht für Verletzung, Krankheit oder Tod, für das in Obhut befindliche Pferd und sein Zubehör. Der Eigentümer des eingestallten Pferdes ist für den Versicherungsschutz zuständig und versichert, dass es mindestens Haftpflicht versichert ist. Der Eigentümer haftet für jegliche Sach- und Personenschäden. 

 

VIII Verfügbarkeiten von Stuten und Hengsten

Sollten die gewählte Stute und/oder der gewählte Hengst in der Saison nicht zur Verfügung stehen, stellt der Züchter gleichwertige Alternativen ohne Aufpreis zur Verfügung, es besteht seitens des Käufers kein Anspruch auf Rücktritt.

 

IX Vertragswiderruf für Wunschfohlen-Kaufverträge und Gewährleistung

Auf Wunsch gezüchtete Fohlen sind Unikate, deswegen können abgeschlossene Verträge nicht widerrufen werden. Mit Vertragsschluss erkennen unsere Käufer dies an. Ebenso können keine Gewährleistung und Mängelhaftung sowie dergleichen übernommen werden.

 

X Sonderkündigungsrecht

Bei einem mehr als einmonatigem Zahlungsverzug behält sich FOHLENGLÜCK ein Sonderkündigungrecht vor. Dies gilt mit einer sechswöchigen Frist für Pensionspferde. Verträge für Wunschfohlen können fristlos bei mehr als 14-tägigem Zahlungsverzug aufgehoben oder rückabgewickelt werden. 

Ratenzahlungsvereinbarungen werden bei mehr als zweimonatigem Zahlungsverzug sofort fällig.


XI Obhutvereinbarung, Eigentums- und Gefahrenübergang, Namensgebung, Abholung

Der Eigentumserwerb durch den Nutzer erfolgt mit Zeitpunkt der Besamung bzw. Embryonenproduktion, ist jedoch aufschiebend bedingt durch die vertraglich vereinbarte vollständige Bezahlung. Bis zum Absetzen des Fohlens im Alter von frühestens fünf Monaten wird sein Besitz durch den Züchter für den Nutzer ausgeübt. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Vertragsschluss. 

Der Züchter hat das Recht, dem Fohlen einen Namen zu geben. Dieser wird nur zur Kennzeichnung oder Vorstellung über den Züchter auf der Fohlenschau oder Auktion verwendet, jedoch nicht eingetragen.

Der frühstmögliche Zeitpunkt, ein Fohlen von der Mutterstute zu trennen und abzuholen, ist im Alter von fünf Monaten. Eine Abholung ist erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Kosten, die mit dem Fohlen in Zusammenhang stehen, möglich.


XII Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz von FOHLENGLÜCK.

 

 




 

Preisübersicht Pension 

(jeweils inkl. Servicepreise/Aufwandsentschädigungen Bewegung/Herausbringen und Hereinholen und Zufütterung sowie Vorstellung bei Hufschmied und Tierarzt, pauschal berechnet als ganzjähriger Saisonpreis für Oktober bis September des Folgejahres vorbehaltlich einer Preisanpassung durch den Pensionsbetrieb):


  • Aufzuchtpreis Fohlen bei Fuß (Geburt bis 6 Monate): ab 180€ monatlich 
  • Aufzuchtpreis Absetzer (ab 6. Lebensmonat/Oktober bis September des Folgejahres): ab 195€ monatlich
  • Aufzuchtpreis Jährlinge (Oktober bis September des Folgejahres): ab 210€ monatlich
  • Aufzuchtpreis Zwei- und Dreijährige (Oktober bis September des Folgejahres): ab 390€ monatlich
  • Pensionspreis Zwei- und Dreijährige im Training sowie Beritt- und Verkaufspferde: ab 890€ monatlich
  • Pensionspreis Zuchtstuten: ab 495 Euro monatlich 
 
  • Pauschalpreis für Wunsch-Fohlen: je nach Stute ab 6500€ zzgl. Besamungskosten und Kosten durch/nach Geburt
  • Komplett-/Pauschalpreis Pension Zuchtstuten: Saisonpreis ab 6500€
  • Vermarktungskosten: Für die Vermarktung durch uns oder die Verbringung auf Auktion entstehen Provisionskosten in Höhe von 10% des Verkaufspreises zuzüglich zu Tagegeldern, Transport- und Vorbereitungs-/Vorführkosten.
  • Geburtshilfe: Für die Geburtshilfe und -überwachung berechnen wir pauschal 495€ zuzüglich eventueller Tierarzt- und Transportkosten.
  • Fohlenschau und Eintragung: Für die Vorstellung auf einer Fohlenschau und die Eintragung im Verband (inkl. Registrierung und Passerstellung) berechnen wir pauschal 590€ inkl. Anfahrt (bis 60 km).


Stand der Informationen: 01.04.2019